Durch Abgasfänge werden die Abgase von Feuerstätten, welche für den Menschen gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxyd, Kohlendioxyd und Stickstoffoxyde enthalten, über Dach ins Freie geführt.Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten in Abgasfängen meist nicht festgestellt werden, da das Innere des Abgasfanges zum Großteil nur mit speziellen Inspektionskameras eingesehen werden kann.
Bereits durch kleine Risse und Öffnungen in der Rohrsäule der Abgasanlage können Abgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters kann es durch Versottungen (Durchnässung des Mauerwerks) zu darauffolgenden Bauschäden kommen.
Daher hat der Rauchfangkehrer lt. ÖNORM B 8201 Abs. 2 die regelmäßige Überprüfung der Abgasfänge auf die erforderliche Betriebsdichtheit vorzunehmen. Alle 5 Jahre bei benützten Fängen im Überdruckbetrieb und alle 10 Jahre bei benützten Abgasfängen im Unterdruckbetrieb.
Beachten Sie: Kohlenmonoxid ist ein farb-und geruchloses Atemgift, welches bereits in geringen Mengen tödlich sein kann.
Wann sind Abgasanlagen auf Betriebsdichtheit zu prüfen?
• Bei neu errichten Abgasanlagen
• Bei Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
• Bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung
• Im Gebrechensfall ( z.B nach Rauchbelästigungen, Rußbränden,
schweren Erschütterungen oder Bränden)
• Nach Sanierung – Instandsetzung
Wiederkehrende Überprüfung:
Benützte Abgasfänge sind mind. alle 10 Jahre, bzw. Abgasfänge für
Brennwert-Feuerstätten alle 5 Jahre vom Anlagenbetreiber auf die
Betriebsdichtheit überprüfen zu lassen.
Vorteile der Betriebsdichtheit:
• Optimale Funktion ( Zug) ihrer Feuerstätte durch dichte Abgasanlagen
• Verhinderung von gesundheitsschädlichem Abgasaustritt in Ihre Wohnräume
• Verhinderung von Feuchteschäden
• Senkung der Brandgefahr insbesondere in Zwischendecken
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