Energieausweis

Wann und warum brauche ich den Energieausweis?

Der Energieausweis dient zur Information für den Gebäudebesitzer oder Mieter und auch als Qualitätssicherung. Aufgrund der Europäischen Gebäuderichtlinie wurde in Österreich das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) beschlossen. Das EAVG sieht vor, dass bei jeder Veräußerung sowie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäftslokalen) der Verkäufer dem Käufer, Mieter oder Pächter bis spätestens zum Vertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen hat. Diese Verpflichtung gilt für alle Gebäude per Gesetz seit 1.1.2009.
Für Förderungen im Rahmen von thermischen Sanierungen ist der Energieausweis ebenfalls erforderlich. Hierbei ist mittels Energieausweis die Erfüllung diverser Fördervorraussetzungen zu bestätigen. Der Energieausweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Die Art der Berechnungsmethode, konkrete Angaben im Energieausweis usw. werden in den baurechtlichen Vorschriften der Bundesländer umgesetzt.

Welche Informationen liefert der Energieausweis?
Der Energieausweis besteht aus:
- den Stammdaten des Gebäudes: Gebäudetyp, Gebäudeart, Standort, Heizwärmebedarf, Daten des Energieausweiserstellers und Gültigkeit des Energieausweises (maximal 10 Jahre).

- detaillierten Ergebnisdaten: Gebäudedaten, Klimadaten, berechneter Endenergiebedarf
aufgeschlüsselt in Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserbedarf, Heiztechnikenergiebedarf, etc.

Der Energieausweis dient aber nicht nur zur Information für den Gebäudebesitzer oder Mieter, sondern auch als Qualitätssicherung. Er ist mit dem Typenschein Ihres Autos vergleichbar. So werden Immobilienmakler, Banken und dgl. unter anderem mittels Energieausweis den Wert ihres Gebäudes beurteilen.

Aus dem Energieausweis ist der Kennwert für den Heizwärmebedarf ersichtlich. Die Skala auf der ersten Seite des Energieausweises reicht von erstklassiger thermischer Qualität des Gebäudes („A++“) bis zur schlechtesten Qualität („G“).

Ihr Energieausweis wird erstellt von:
Mag. Carl Rappold | Rauchfangkehrermeister
Kontakt: +43(0) 664 / 350 71 09   E-Mail:carl.rappold@rappold-rfgk.at

So erreichen Sie uns
Service Hotline
MO bis FR von 8 - 12 Uhr unter
+43(0) 3385 / 8650

und von 14 - 17 Uhr unter
+43(0) 664 / 3089082
Meisterbetrieb RAPPOLD
Wir sind ein zertifizierter Rauchfangkehrerbetrieb 426855.jpg
Lageplan & Anreise
Wichtige Links
  • Tarife & Gesetze

Kontakt

Rauchfangkehrer Rappold Helga KG
Ilz 242
8262 Ilz
 

Tel.: +43(0) 3385 8650
Fax: +43(0) 3385 8383
www.rappold-ilz.at